Wird Überarbeitet
Reitplatzordnung
Benutzung des Rasens
Der Rasen ist im Winter gesperrt
Den Bodenverhältnissen ist Rechnung zu tragen, die Platzsperrung ist zu
beachten (siehe Infotafel).
Es dürfen keine Stangen am Boden liegen bleiben.
Benutzung des Vierecks
Das Viereck darf ganzjährlich und bei jeder Witterung benutzt werden.
Auf dem Viereck darf nicht longiert werden.
Nach dem Verlassen des Vierecks sind alle Kotballen zu entfernen
und der Mist ist in den dafür vorgesehenen Mulden zu deponieren.
Werden Hindernisse auf dem Viereck verwendet, müssen diese nach
Gebrauch wieder an den dafür vorgesehenen Platz gestellt werden.
Jede Reitplatzbenützung ist einzutragen (Reiter- und Pferdename).
Das Eingangstor ist immer zu schliessen.
Auskunft erhält ihr bei unserer Reitplatzverantwortlichen:
Nina Eggimann, bitte Telefonisch an 079 927 92 94
Gebühren für die Reitplatzbenützung
Jahrespauschale pro Pferd
Vereinsmitglieder, erstes Pferd 150.-
Vereinsmitlgieder, jedes weitere Pferd 75.-
Fremdreiter, erstes Pferd 500.-
Fremdreiter, jedes weitere Pferd 250.-
Eine Halbjahrespauschale kann ab dem 1. Juli gelöst werden und
beträgt die Hälfte der Jahrespauschale.
Einzelbenutzung*:
Vereinsmitglieder 10.-
Fremdreiter** 20.-
* Der Reitplatz kann maximal zehn Mal als Einzelbenutzung genutzt
werden, danach muss eine Jahrespauschale gelöst werden.
** Fremdreiter zahlen immer Fremdreiterbetrag, auch mit Mitgliederpferd.
Massnahmen bei Zuwiderhandlung:
Der Vorstand ist ermächtigt, bei Missachtung der Reitplatzordnung den
Entzug des Badge anzuordnen oder den Badge zu sperren.
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Der Vorstand